Mit Schreiben vom 08.04.2020 hat das Kultusministerium die Schulen angewiesen, alle – auch bereits gebuchten – Schülerfahrten und Schüleraustauschmaßnahmen, die nach dem 19. April 2020 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 stattfinden würden, aufgrund der dynamischen, nicht abzusehenden Entwicklung grundsätzlich abzusagen. Außerdem dürfen derzeit keine neuen Schülerfahrten und Schüleraustauschmaßnahmen vertraglich verbindlich abgeschlossen werden, unabhängig davon, wann diese stattfinden sollen.
Aufgrund dieser Regelungen haben wir, um so weit wie möglich Stornokosten zu vermeiden, sofort damit begonnen, „mit weinenden Augen“ eine Vielzahl von Schulfahrten wie die Besinnungstage, den Schüleraustausch mit Sevilla und Vigo, das Schullandheim, die Berlinfahrt und die Orchester- und Chortage sowie diverse Exkursionen abzusagen. Ihre bereits gezahlten Teilnehmerbeiträge werden wir nach Klärung der Stornokosten schnellstmöglich an Sie zurücküberweisen.
Bezüglich der Stornokosten hat das Kultusministerium in dem bereits genannten Schreiben die Regelung erlassen, dass nicht die Schule die Auszahlung der insgesamt angefallenen Stornokosten beantragen kann. Ich zitiere: „Leistungsberechtigt sind Erziehungsberechtigte …, die im entsprechenden Erstattungsantrag versichern, die Erstattung von angefallenen oder anfallenden Stornokosten zur Vermeidung einer persönlichen Härte zu benötigen.“ Das Formular des Erstattungsantrags ist über das Sekretariat erhältlich; ein Antrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Höhe der Stornokosten zu stellen.