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Unser Konzept für den Distanzunterricht

Vorbemerkung

Der Erfolg des Distanzunterrichts beruht auf der engen Kommunikation und Kooperation von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern sowie auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen dem Lernen, das Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte gemeinsam z. B. im Chat und in Videokonferenzen vollziehen, und dem eigenverantwortlichen Umgang mit anderen bewährten Lernangeboten (PowerPoints, Lernvideos, Arbeitsaufträge…) .

Microsoft Teams und Datenschutz

Die folgenden Punkte aus der Nutzungsvereinbarung gilt es im Besonderen zu beachten:

  • Die Freigabe des Videobildes in MS Teams ist (für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler) optional, d.h. es besteht keine Verpflichtung, das eigene Videobild zu übertragen.
  • Bei der Nutzung von MS Teams sind das Mithören und die Einsichtnahme durch Unbefugte zu vermeiden. Die Nutzung der Videokonferenzfunktionen an öffentlichen Orten, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, ist untersagt.
  • Die Aufzeichnung einer Bild-, Ton- oder Videoübertragung, z.B. durch eine Software oder durch das Abfotografieren bzw. Abfilmen des Bildschirms, ist nicht gestattet.

Stundenplan und Teilnahme

  • Der Distanzunterricht erfolgt grundsätzlich nach dem regulären Stundenplan. Die individuelle Förderung findet statt.
  • Die Teilnahme an den Unterrichtsstunden ist für die Schüler*innen verpflichtend.
  • Der „Guten-Morgen-Gruß“ erfolgt im Rahmen einer Teams-Konferenz und dient auch als Anwesenheitskontrolle. Hier wird über fachliche Fragen hinaus kurz auf die aktuelle Situation und Befindlichkeit der Schülerinnen und Schüler eingegangen.
  • Auch im Distanzunterricht sind Krankmeldungen (am besten via Elternportal) und Beurlaubungen (über das Kontaktformular an das Sekretariat) erforderlich.

Unterrichtsablauf

  • Distanzunterricht über MS Teams bedeutet nicht, dass durchgehend Videokonferenzen durchgeführt werden. Es werden auch Arbeitsaufträge zur eigenständigen Bearbeitung vergeben oder Projekte (z.B. Portfolios) bearbeitet. Die Entscheidung liegt immer bei der jeweiligen Lehrkraft und in deren pädagogischer Verantwortung.
  • Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verpflichtend zu erledigen. Die Arbeitsaufträge sind klar formuliert, haben eindeutige Vorgaben zum Bearbeitungszeitraum, zum Abgabetermin, zur Art der Bearbeitung und ggf. zur Unterscheidung von verpflichtenden und freiwilligen Bestandteilen.
  • Lehrkräfte stehen in ihrer Dienstzeit für Rückfragen zu Arbeitsaufträgen, bei Fragen zum Stoff und für Beratungsgespräche (via Chat über MS Teams) für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Ich möchte ausdrücklich ermutigen, aufkommende Fragen auch wirklich zu stellen. Ggf. kann eine Rückmeldung kurz ausfallen oder sie erfolgt nicht umgehend, weil eine Lehrkraft je nach Fach und Stundenumfang viele Schülerinnen und Schüler unterrichtet.
  • Bis Sonntag 18 Uhr wird ein Wochenplan versandt, der für die Familien die Planbarkeit erhöht. Dieser enthält einen Überblick über das Wochenprogramm, listet evtl. Druckaufträge und informiert über geplante Teams-Konferenzen.
  • Arbeitsaufträge und Materialien werden rechtzeitig zur Unterrichtsstunde über MS Teams verschickt; sollte etwas auszudrucken sein, bis 18 Uhr am Vortag.
  • Wenn eine Schülerin oder ein Schüler mehrfach Arbeitsaufträge nicht erledigt oder unentschuldigt nicht am Distanzunterricht teilnimmt, so wird zunächst ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. mit den Eltern geführt. In schwierigen Fällen unterstützt unser Beratungsteam. Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen sind möglich.
  • Die Klassenleitungen koordinieren den Wochenplan, bleiben im regelmäßigen Kontakt mit den Fachlehrkräften und sind bei Belangen, die die gesamte Klasse betreffen, Ansprechpartner für Eltern. Sie achten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, auf eine ausgewogene Verteilung der Arbeitsaufträge und auf ein insgesamt gut machbares Arbeitspensum der Klasse und moderieren bei möglichen Ungleichgewichten oder Unstimmigkeiten.
  • Im Distanzunterricht wird nicht nur geübt, wiederholt und vertieft, sondern auch neuer Stoff behandelt. Bei der Erarbeitung von neuen Lerninhalten wird von den Schülerinnen und Schülern – je nach Jahrgangsstufe – Eigenverantwortung und Selbstständigkeit erwartet. Doch sie sind bei der Erarbeitung nicht auf sich allein gestellt.

Notengebung

  • Schriftliche Leistungsnachweise (Schulaufgaben, Klausuren, Tests, Stegreifaufgaben) werden nur im Präsenzunterricht erbracht.
  • Mündliche Leistungsnachweise im Distanzunterricht sind möglich. Es sind vor allem die im Rahmenkonzept des KM beispielhaft dargestellten Formate (z. B. Referate, Kurzreferate, Rechenschaftsablagen, Vorstellen von Arbeitsergebnissen, Unterrichtsbeiträge z. B. im Rahmen einer Videokonferenz, Portfolio-Arbeit, Ergebnisse von Projektarbeit) geeignet.
  • Die im Distanzunterricht vermittelten und erarbeiteten neuen Lerninhalte können Gegenstand von Leistungserhebungen sein.

Beratung und Sprechstunden

  • Auch im Distanzunterricht steht Ihnen wie gewohnt unser Beratungsteam (Sozialpädagogin, Schulpsychologe, Beratungslehrkraft) bei Sorgen und Nöten und bei Fragen zur Einschätzung pädagogischer Themen zur Verfügung.
  • Sprechstundentermine bei Lehrkräften können von den Eltern wie bisher über das Elternportal angefragt und vereinbart werden.

 

Dr. Monika Christoph
Schulleiterin

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