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Ordnungsmaßnahmen

 

Manchmal ist es unabdingbar (z.B. zur Sicherung des ordnungsgemäßen Unterrichtsablaufes), dass die hier genannten Maßnahmen ergriffen werden. Ansprechpartner für diesen Bereich sind die Lehrkräfte, die Ordnungsmaßnahmen ergreifen, und die Stellvertreterin des Schulleiters.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind, wenn es eine Ordnungsmaßnahme erhält. Überlegen Sie sich gemeinsam Maßnahmen, die Sie auch zuhause ergreifen können. Sollten Sie eine Ordnungsmaßnahme nicht nachvollziehen können, suchen Sie das Gespräch mit der Lehrkraft, die sie ausgestellt hat.