Seite wählen

Leistungserhebungen am GymP

Grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen und zu prüfungsfreien Zeiten gemäß § 21 Abs. 2 GSO

  1. Im Fach Physik und im Fach Chemie, sofern es Kernfach ist, werden zwei schriftliche Schulaufgaben gehalten.
  2. Von Schülern werden an den Schultagen, an denen sie große Leistungsnachweise erbringen müssen, keine kleinen schriftlichen Leistungsnachweise gefordert.
  3. Nimmt eine Schülerin/ein Schüler an einem Nachtermin für einen schriftlichen Leistungsnachweis nicht teil, so muss die Erkrankung durch ein ärztliches Zeugnis, das spätestens am Tag des Nachtermins ausgestellt und innerhalb von zehn Schultagen der Schule vorgelegt wird, nachgewiesen werden. Anderenfalls wird der Leistungsnachweis mit der Note „ungenügend“ bewertet.
  4. Fünf Schultage vor Beginn der Weihnachtsferien werden grundsätzlich keine großen schriftlichen Leistungsnachweise gefordert. Alle Schülerinnen und Schüler, die am Weihnachtskonzert mitwirken, sind ab Beginn der Probenzeit von kleinen Leistungserhebungen befreit. Der jeweils erste Schultag nach den Herbst-, Weihnachts-, Frühjahrs-, Oster- und Pfingstferien ist grundsätzlich prüfungsfrei.
  5. Von allen Schülerinnen und Schülern, die an Theateraufführungen mitwirken, werden am Tag der Aufführung und dem darauf folgenden keine kleinen Leistungserhebungen gefordert. Wenn irgend möglich soll an diesen Tagen (insbesondere am Tag der Premiere) in den betroffenen Klassen auch auf große Leistungserhebungen verzichtet werden. *)
  6. Auf Vorschlag der Verbindungslehrkräfte können nach Genehmigung durch das Direktorat einzelne Schülerinnen und Schüler, die mit der Organisation aufwändiger Veranstaltungen (z.B. Adventsbazar, Schulversammlung, Projekttag) beauftragt sind, für max. 2 Unterrichtstage von der Ablegung kleiner Leistungserhebungen befreit werden. Die jeweiligen Klassenlehrkräfte sind durch Aushang und über das Infoportal zu verständigen.

*) Die Leitung der Theatergruppe fertigt möglichst frühzeitig, spätestens bis Anfang Dezember, eine Liste der Mitwirkenden und meldet diese Liste und die Aufführungstermine an die jeweiligen Klassenteams.

Große Leistungsnachweise in den einzelnen Jahrgangsstufen

Die Tabelle zeigt, in welchen Fächern und welcher Zahl Schulaufgaben gehalten werden.

Dabei gelten die folgenden Abkürzungen:

  • D = Deutsch
  • E = Englisch
  • M = Mathematik
  • F = Französisch
  • L = Latein
  • Sp = Spanisch
  • Ph = Physik
  • C = Chemie
  • MSA = Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung (§ 22 Abs.1 GSO)
  • NTG = Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium
  • SG = Sprachliches Gymnasium
  • BET = Bayerischer Englischtest (Jahrgangsstufentest abgehalten in der Regel im September)
Jgst. Große Leistungsnachweise
Jgst. 5: D 4, E 4, M 4
Jgst. 6: D 4, E 4, F/L 4, M 4
Jgst. 7: D 4, E 3 + 1 MSA, F/L 4, M 4
Jgst. 8:

NTG: D 3 + 1Debatte, E 3, F 3 + 1 MSA / L 4, M 3, Ph 2, C 2

SG: D 3 + 1Debatte, E 3, F 3 + 1 MSA / L 4, Sp 4, M 3, Ph 2

Jgst. 9:

NTG: D 3, E 2 + 1 MSA, F/L 3, M 4, Ph 2, C 2

SG: D 3, E 2 + 1 MSA, F/L 3, Sp 3 + 1 MSA, M 4, Ph 2

Jgst. 10:

 

NTG: D 3, E 2 + BET und Kurzarbeit, F/L 3, M 3, Ph 2, C 2

SG: D 3, E 2 + BET und Kurzarbeit, F/L 3, Sp 2 + 1MSA, M 3, Ph 2

Jgst. 11:

NTG: D 3, E 2 + 1 MSA, F 2 + 1 MSA / L 2 + 1 MSA, M 3, Ph 2, Ch 2

SG: D 3, E 2 + 1 MSA, F 2 + 1MSA / L 2 + 1 MSA, Sp 3, M 3, Ph 2

 

Anmerkung: Gemäß § 22 GSO kann durch Beschluss der Lehrerkonferenz die Zahl und Art der Leistungserhebungen geändert werden. Sollte dies eintreten, würden Sie und Ihr Kind entsprechend informiert werden.

Schulaufgabentermine werden spätestens eine Woche vorher (dies gilt nicht für Nachholtermine!) den Schülerinnen und Schülern angekündigt und auf dem Schulaufgabenkalender im Klassenzimmer vermerkt.

Große schriftliche Leistungsnachweise (Schulaufgaben bzw. deren Ersatzaufgaben) und kleine schriftliche Leistungsnachweise (Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben und angesagte Tests) werden nach der Korrektur und Besprechung den Schülerinnen und Schülern mitgegeben und dann nach einer Woche wieder zurückgegeben. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Kind Sie stets vollständig über seine schulischen Leistungen unterrichtet.

 

Kleine Leistungsnachweise gemäß § 23 GSO

  • § 23 Absatz 1 GSO: Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.
  • § 23 Absatz 2 GSO: Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte.

 

Für die Stegreifaufgabe und die Kurzarbeit sind nach § 23 Absatz 2 Satz 1 und 2 GSO folgenden Rahmenbedingungen gesetzt:

  Arbeitszeit Ankündigung Stoffumfang
Stegreifaufgabe Höchstens 20 Minuten Nein

Höchstens 2 vorausgegangene Unterrichtsstunden;

Am GymP: ohne zusätzliche Absprache nur die vorausgegangene Stunde

Kurzarbeit Höchstens 30 Minuten Ja, spätestens eine Woche vorher Höchstens 10 vorausgegangene Unterrichtsstunden

 

Durch die Formulierung „insbesondere“ (§ 23 Abs. 2 GSO) kommen weitere Formen kleiner schriftlicher Leistungsnachweise in Frage, z.B.:

  Arbeitszeit Ankündigung Stoffumfang
Angesagte Test Materialsichtungszeit + Arbeitszeit, höchstens 40 Minuten Ja

ca. 4 vorausgegangene Unterrichtsstunden

 

Kurztests Arbeitszeit unter 20 Minuten Nach Absprache ca. 2 vorausgegangene Unterrichtsstunden
Schriftlicher Unterrichtsbeitrag Arbeitszeit höchstens 20 Minuten Nach Absprache ca. 4 vorausgegangene Unterrichtsstunden
Dokumentation selbständiger Arbeit   Ja ca. 4-10 vorausgegangene Unterrichtsstunden (nach Absprache)

Die Verwendung all dieser Formen erfolgt auf Absprache der Lehrkräfte mit ihren Lerngruppen hin.