Regelung für die Tabletnutzung am GymP
(Neuregelung ab 17. Februar 2025)

Hintergrund
- Im Unterricht werden digitale Geräte schon vielseitig eingesetzt. Die Erfahrungen bzgl. der Vor- und Nachteile von digitalem bzw. analogem Arbeiten werden derzeit noch ausgelotet.
- Gesamtziel ist eine ausgewogene Kombination von analogen und digitalen Phasen im Unterricht, sodass die 1:1-Ausstattung einen Mehrwert darstellt. Deshalb ersetzt das Tablet Papier, Stifte und Materialien sowie für einzelne Fächer zugelassene Lern- und Hilfsmittel (Geodreieck, Taschenrechner, Wörterbuch etc.) nicht vollkommen.
- Es besteht die Möglichkeit, sein gesamtes Unterrichtsmaterial über das Tablet zu organisieren. Bei der Nutzung von Tablets soll im Blick bleiben, dass für Schülerinnen und Schüler ggf. viel Bildschirmzeit entsteht, sie leichter abgelenkt sind, die analoge Schreibpraxis für Prüfungen reduziert wird und das Lese- und Textverständnis nicht hinreichend genug ausgeprägt wird. Der Mehrwert wird daher auch in der Nutzung von Tablets als Unterrichtsmodul gesehen, etwa in Anwendungen, wie Kommunikation, Lern-Anwendungen, Office-Programmen, Dateiaustausch, digitalen Arbeitsblättern, künstlicher Intelligenz, Datenauswertung von Sensoren, Recherchearbeiten, Tonaufnahmen, Hörverstehensaufgaben etc.
- Die Nutzung eines Mobile Device Management (MDM) gewährleistet, dass an Schultagen von 7:45 bis 15:30 Uhr nur der von der Schule festgelegte App-Umfang genutzt werden kann.
Allgemeine Regelungen
- Die Verantwortung für das eigene private Tablet trägt die Schülerin bzw. der Schüler. Dies gilt sowohl im Fall von Beschädigung und Diebstahl als auch bei der Einhaltung des Datenschutzes und des Urheberrechts. Lehrkräfte unterstützen Schülerinnen und Schüler dabei pädagogisch und praktisch, indem sie sensibilisieren und begleiten bzw. praktische Unterstützung leisten (z. B. Unterrichtsräume in Pausen absperren, Tablets hinlegen, zuklappen und umdrehen lassen und auf Verhaltensregeln im Schulhaus hinweisen).
- Die Anmeldung am WLAN erfolgt in den Jahrgangsstufen, in denen die 1zu1-Ausstattung nach dem Projekt Digitale Schule der Zukunft umgesetzt ist, über persönliche Zugangsdaten (Benutzername und Password), die der Nutzerin bzw. dem Nutzer von der Schule zur Verfügung gestellt werden (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind geheim zu halten. Die Schule kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern bzw. in ihrer Gültigkeit zeitlich beschränken. Bei Ungültigkeit der Zugangsdaten können neue Zugangsdaten angefordert werden. Die Zugangsdaten erstrecken sich auf das Internet und auf die von der Schule für die Nutzerin bzw. den Nutzer zur Verfügung gestellten Ressourcen (z. B. persönlicher Speicherplatz im Schulnetz).
- Es ist verboten, im schulischen Umfeld Fotos, Tonaufnahmen und Videoaufnahmen von Personen anzufertigen. Es sei denn, dies ist im Unterrichtskontext durch die Lehrkraft erlaubt worden und geschieht mit eindeutiger Zustimmung aller beteiligten Personen.
- Die Schülerin bzw. der Schüler sorgt dafür, dass der Akku des Tablets inkl. Zubehör über ausreichend Ladung verfügt (mindestens 80% für den Schultag). Der Einsatz privater Powerbanks für den Bedarfsfall ist empfohlen. Fällt das Gerät aus und können dadurch z. B. Unterrichtsbeiträge oder Hausaufgaben nicht vorgelegt werden, geht dies zu Lasten der Schülerin bzw. des Schülers.
Im Unterricht
- Die Lehrkraft entscheidet über aktive und passive Phasen der Tabletnutzung im Unterricht. Passive Phasen sind durch zugeklappte, umgedrehte bzw. verstaute Tablets gekennzeichnet.
- Im Unterricht ist eine zweckfremde Nutzung des Tablets (Nachrichten senden, Spiele spielen, Social Media nutzen etc.) verboten.
- Den Schülerinnen und Schülern ist die Nutzung eines digitalen Ordnungssystems grundsätzlich gestattet. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Datensicherung liegt beim Schüler bzw. der Schülerin. Die Lehrkraft kann Einblick in die Aufzeichnungen einfordern.
- Die Lehrkraft legt fest, welche Arbeitsphasen im Unterricht oder bei Hausaufgaben analog gestaltet werden. Analoge Unterrichts- und Arbeitsergebnisse und analog zur Verfügung gestellte Arbeitsblätter/Materialien dürfen nach der analogen Arbeitsphase fotografiert und in das eigene digitale Ordnungssystem eingebunden werden.
- Das Mitbringen von Büchern bzw. weiteren fachspezifischen Lern- und Hilfsmitteln (Geodreieck etc.), Schreibzeug und einem College-Block bleibt verpflichtend.
- Die Lehrkraft entscheidet, ob und wie digitale Materialien (z. B. Präsentationsfolien) zur Verfügung gestellt werden.
- Digitale Unterrichtsmaterialien/Hausaufgaben müssen immer auch offline verfügbar sein.
- Fremde Inhalte/Produkte dürfen nicht als eigene Leistung ausgegeben werden.
- Die Nutzung von digitalen Schulbüchern wird noch geprüft. Denkbar ist zukünftig, unter Nutzung des „Bildungslogin“, ein digitaler Zugriff durch Schülerinnen und Schüler auf die Schulbücher. Die analogen Schulbücher würden dann nicht mehr ausgegeben werden, sondern als halbe Klassensätze für analoge Arbeitsphasen im Unterricht zur Verfügung stehen.
Außerhalb der Unterrichtszeit
- Die Nutzung von Tablets außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Pause und Mittagspause, ist für die Jahrgangsstufen 9 bis 13 grundsätzlich erlaubt in allen ausgewiesenen Pausenbereichen (auch außen) mit Ausnahme in der bewegten Pause in der Turnhalle.
- Als Pilotprojekt wird für die Jahrgangsstufen 11 bis 12+ eingeführt, dass in der Bücherei durch Codes ein Zugang in ein BIB-WLAN möglich ist.
gültig ab 17. Februar 2025 Die Schulleitung