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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Rückwirkend zum 1.1.2011 treten die Regelungen zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Kraft.

Antragsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die bzw. deren Familien Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Bitte informieren Sie sich über mögliche Leistungen anhand der Informationsblätter des Landkreises Fürstenfeldbruck.