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Beaufsichtigungskonzept am GymP

Grundsätzliche Festlegungen zur Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler gemäß § 22 (2) BaySchO.

  1. In der Mittagspause und in Freistunden, die an die Mittagspause grenzen, dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen, es sei denn, die Eltern widersprechen dieser Regelung schriftlich.
  2. In Freistunden, die nicht an die Mittagspause grenzen, dürfen nur Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 das Schulgelände verlassen.

Diese Festlegungen wurden am 12.09.2011 von der Lehrerkonferenz und am 15.11.2011 vom Schulforum einstimmig beschlossen.