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Nutzungsbedingungen für Schülerleihgeräte

Definition

Schülerleihgeräte sind Endgeräte (überwiegend mobile Endgeräte), die dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum im Besitz einer Schülerin oder eines Schülers bleiben, um schulische Aufgaben zu erfüllen. Dabei verbleiben die Schülerleihgeräte stets im Eigentum des Schulaufwandsträgers.

 

Zweck der Nutzung

Das Endgerät wird für unterrichtliche Zwecke eingesetzt. Diese umfassen sowohl den Einsatz im Unterricht als auch die häusliche Vor- und Nachbereitung und das Erledigen von Hausaufgaben. Die Geräte müssen somit zur Verwendung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule geeignet sein.

Die private Nutzung ist in geringem Maße zulässig, z. B.

  • Schreiben einer Mail, Webseitenaufruf
  • Ablage von privaten Daten
  • Ausführung unkritischer Programme zur privaten Nutzung.

Dabei darf die private Nutzung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht beeinträchtigen.

 

Verantwortlichkeit für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Geräte

Das Gerät wird in einem funktionsfähigen Zustand mit installierter Software an die Schülerin oder den Schüler übergeben.

Veränderungen an der Hardware (z.B. andere Festplatte einbauen) und Veränderungen, die zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder der Sicherheit (Verhinderung von Updates) führen können, sind nicht erlaubt.

Die Geräte sind über ein MDM-System verwaltet und haben dadurch ein hohes Schutzniveau. Die Administration der Geräte erfolgt durch das LRA Fürstenfeldbruck sowie ACS-Group Ottobrunn. Die Schülerin/Der Schüler verfügt über keine administrativen Rechte, um grundlegende Veränderungen an den Einstellungen vorzunehmen oder um ergänzend Software zu installieren.
Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der verarbeiteten Daten liegt bei der Schülerin/dem Schüler.

 

Umgang beim Auftreten eines Defektes

Sobald ein Defekt auftritt, ist das Gerät der Schule (ggf. auch dem LRA Fürstenfeldbruck und der ACS-Group Ottobrunn) zur Überprüfung zu überlassen. Eine vorherige Sicherung der eigenen Daten ist notwendig, da bei der Wiederherstellung möglicherweise die Daten verloren gehen können. Eine eigenmächtige Durchführung oder Veranlassung einer Reparatur ist nicht zulässig.

 

Rückgabe der Geräte

Schülerleihgeräte verbleiben im Eigentum des Schulaufwandsträgers. Die Rückgabe (z. B. Ende der vorgesehenen Nutzungsdauer, Schülerin/Schüler verlässt die Schule, neues Gerät wird übergeben, Systemupdate, Garantiefall, Defekt) erfolgt nach Anfrage innerhalb eines angemessenen Zeitraums von maximal zwei Wochen. Nach der Rückgabe der Geräte werden diese in einen Ursprungszustand versetzt (Rücksetzung). Eine vorherige Sicherung der eigenen Daten auf einem externen Medium ist notwendig, da bei der Rücksetzung alle Daten auf dem Endgerät gelöscht werden.

 

Sicherheitshinweise beim Einsatz von Schülerleihgeräten

Beim Einsatz der Schülerleihgeräte hat die Schülerin/der Schüler die Mindestsicherheitsstandards zu beachten.

Weitere Informationen

 

Stand: 17.10.2022

Diese Nutzungsbedingungen für Schülerleihgeräte (incl. Einwilligungsformular) als pdf downloaden…