Nutzungsregeln für Handys
(Neuregelung ab 06. März 2023, aktualisiert ab 17. Februar 2025)
Schülerinnen und Schüler ab Jgst. 10 dürfen ihr Handy für bestimmte, in der Regel unterrichtsbezogene Zwecke in klar ausgewiesenen Bereichen des 1. und 2. Obergeschosses in Freistunden und in der Mittagspause nutzen.
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bleibt die bisherige Regelung bestehen, dass Handys nicht auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen, es sei denn, eine Lehrkraft legt ausdrücklich eine Ausnahme fest.
Die folgende, aktualisierte Handyregelung gilt ab 17. Februar 2025.


