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Partnerschaft Kind – Elternhaus – Schule

Vorwort

Wir verstehen die Kommunikation und Kooperation zwischen Elternhaus und Schule nicht als Nebensache. Aus vielen schulpädagogischen Studien wissen wir um den Zusammenhang von Elternhaus und Schulerfolg der Kinder.

Die Erziehungspartnerschaft hat dabei einen zweiseitigen Charakter: Einerseits wird den Erziehungsberechtigten in der Bayerischen Verfassung die Unterstützung durch die Schulen zugesichert (Art. 126 Abs. 1 BV); andererseits verpflichtet das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die Erziehungsberechtigten ihrerseits zur Unterstützung der schulischen Erziehungsarbeit (Art. 76 Satz 1 BayEUG).

Die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule muss aber auch die Schülerinnen und Schüler einbeziehen und bei ihnen ankommen. Unsere Schulgemeinschaft braucht das Miteinander: das Miteinander von Elternhaus und Schule, das Miteinander der Schülerinnen und Schülern, das Miteinander von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern; damit wir es gemeinsam schaffen, unsere Schülerinnen und Schüler und Ihre Kinder zu einer glücklichen Schulzeit und einem erfolgreichen Schulabschluss zu führen.

Ein wichtiger Schritt zu diesem Konzept waren mehrere Eltern-Lehrer-Workshops im Schuljahr 2014/2015. Wesentliche Ergebnisse davon finden sich hier wieder. Es ist damit der äußere Ausdruck unserer gewinnbringenden Zusammenarbeit.

gez. Dr. Monika Christoph
Schulleiterin

Weiter geht’s im Konzept „Partnerschaft Kind – Elternhaus – Schule“ mit dem Kapitel „Die Schülerinnen und Schüler im Blick“ , siehe Untermenü.