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Hausordnung des Gymnasiums Puchheim

(Stand: August 2023)

Hier gibt es die Hausordnung im pdf-Format

  1. Eine Hausordnung – wozu? Ein gutes Zusammenleben in unserer Schule hängt von jedem Einzelnen ab: von seiner Be­reitschaft, Verantwortung für die Gemeinschaft mitzutragen, von seiner Rücksichtnahme Mitmenschen gegenüber. Wenn es uns dazu noch gelingt, einen „school spirit“ zu entwickeln, tragen wir dazu bei, dass wir uns in unserer Schule wohl fühlen können. Wir als Schulfamilie wollen ein Abbild unserer demokratischen Gesellschaft sein, in der alle ihren Beitrag für ein gelingendes Miteinander leisten.
  2. Die Schülermitverantwortung (SMV) unterstützt die Bemühungen um eine gute Schulgemeinschaft und setzt sich für die Einhaltung dieser Hausordnung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrer ein.
  3. Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) und die Gymnasialschulordnung (GSO) stellen den recht­lichen Rahmen für das schulische Leben dar. Ihre Beachtung liegt im Interesse von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. Art. 56 (4) BayEUG: „Alle Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung […] stören könnte.“ Art. 80 (5) BayEUG: „Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt.“ GSO § 39 (1,2): „Der Konsum von Rauschmitteln oder alkoholischen Getränken ist innerhalb der Schulanlage untersagt.“ „Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülerinnen und Schülern untersagt. Die Schule hat solche Gegenstände wegzunehmen […]. In gleicher Weise kann die Schule bei sonstigen Gegenständen verfahren, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören.“
  4. Die Störung des Unterrichts und der Schulgemeinschaft wird vermieden: Handys/Smartphones, Kopfhörer, Airpods etc. sind bei Betreten des Schulgeländes stummgeschaltet und weggepackt. In Ausnahmefällen ist die Nutzung digitaler Geräte nach Absprache mit der Lehrkraft möglich. Für Schülerinnen und Schüler ab der 10. Jahrgangsstufe gelten Ausnahmen dieser Regelung in eigens ausgewiesenen Plätzen. Näheres dazu ist nachzulesen in unseren „Nutzungsregeln für Handys nach Artikel 56 Absatz 5 BayEUG“ (siehe Aushang in den Klassenzimmern sowie Beschilderungen im Haus).
    Da Kaugummi nicht ohne Beschädigung aus dem Teppich entfernt werden kann, ist das Kaugummikauen in der Schule grundsätzlich verboten. Bringt keine größeren Geldbeträge und Wertgegenstände in die Schule mit. Dies gilt auch besonders für Uhren und Schmuck an Tagen, an denen Sportunterricht stattfindet. Bei Verlust besteht kein Erstattungsanspruch.
  5. Für die Erhaltung unserer Schulanlage muss der Landkreis Fürstenfeldbruck jährlich erhebliche Mittel aufwenden, daher solltet ihr euch für eine pflegliche Behandlung des Schulgebäudes und dessen Einrichtungen verantwortlich fühlen.
  6. Pausenverkauf: An der Theke in der Eingangshalle werden Lebensmittel verkauft, achtet also bitte auf Hygiene. Bringt bitte abgezähltes Geld mit und stellt euch vor der Theke ordentlich auf. Der Kauf von Lebensmitteln am Automaten während des Stundenwechsels ist nicht gestattet.
  7. Unterrichtsstunden: Grundsätzlich gilt die folgende Stundentaktung: siehe Seite Unterrichtszeiten…
    Änderungen der Unterrichtszeiten wie Kurzstunden und Taktverschiebungen werden situationsbedingt bekannt gegeben.
  8. Aktuelle Änderungen des Stundenplans werden auf den Monitoren im EG bzw. 2. Stock und durch die Vertretungsplan-App bekannt gegeben. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher vergewissern sich täglich vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen, ob es Stundenplanänderungen für die Klasse gibt und teilen diese sofort der Klasse mit (z.B. Tafelanschrieb).
  9. Eintreffen zu Beginn des Unterrichts: Bitte kommt pünktlich. Ruhiges Verhalten ist geboten. Nach dem ersten Gong um 7:53 Uhr begebt ihr euch bitte in die Klassenzimmer/Unterrichtsräume. Aus hygienischen Gründen (Fußpilzverbreitung durch Teppich­boden) im Gebäude bitte nicht barfuß laufen.
  10. Findet Unterricht in Fachräumen statt (siehe Stundenplan), begebt euch mit euren Schultaschen rasch dorthin. Überlegt, welchen Unterricht ihr nach der Pause habt und legt eure Taschen zu Pausenbeginn dort ab.
  11. Bleibt beim Stundenwechsel im Klassenzimmer geht zügig in den Unterrichtsraum der nächsten Stunde.
  12. Sekretariat: Wenn eure Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht anwesend ist, melden die Klassensprecherinnen und Klassensprecher dies im Sekretariat. Ansonsten Vorsprache im Sekretariat nur außerhalb des Unterrichts.
  13. Fahrräder werden in den Fahrradständern und auf den markierten Bereichen abgestellt. Beachtet die Parkverbote und ermöglicht den ungehinderten Zugang. Auf dem Schulgrundstück ist Radfahren mit Rücksicht auf die Fußgänger grundsätzlich verboten.
    Schülerinnen und Schüler, die motorisiert zur Schule kommen, parken Motorräder und ähnliche Motorfahrzeuge und Pkws auf dem Parkplatz, der an den Schotterplatz angrenzt. Die anderen Parkplätze stehen nur den Bediensteten der Schule zur Verfügung. Durch überlegtes Verhalten verhindert ihr weitergehende Maßnahmen, die für alle unerfreulich wären (z.B. weitere Einschränkungen der Parkmöglichkeit, Sicherstellung verbotswidrig abgestellter Räder und Fahrzeuge). Jeder soll sich mitverantwortlich fühlen, dass die Fahrzeuge weder beschädigt noch gestohlen werden. Verständigt den Hausmeister oder die nächste erreichbare Lehrkraft, wenn ihr beobachtet, dass sich jemand an einem Fahrzeug zu schaffen macht oder es beschädigt.
  14. Pausenordnung: Der Pausenbereich im Inneren beschränkt sich auf die Gebiete, die durch die Glastüren zu den Klassentrakten und den Fachräumen abgetrennt sind. Die Bereiche vor den Klassenzimmern (Waben) dienen weder in den Pausen noch in Unterrichtszeiten zum Aufenthalt (siehe Beschilderung). Solange sich das Außengelände im Bau befindet, nutzen wir außen auch die rote Tartanbahn auf dem Sportplatz als Pausenfläche, Schülerinnen und Schüler der Realschule die linke Hälfte und Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums die rechte Hälfte. Die Grünflächen dürfen nur bei trockenem Rasen betreten werden. Verhaltet euch in den Pausen rücksichtsvoll!
  15. Außerhalb der regulären Unterrichtszeit sind der Aufenthalt im Schulgebäude und Ballspielen auf dem Schulgrundstück ohne Lehreraufsicht nicht gestattet. Bei eventuellen Zwischenstunden ist der Aufenthalt im Flurbereich zwischen Treppe und Fenstern im 1. und 2. OG erlaubt. Bitte verhaltet euch in der Aula ruhig, denn in den angrenzenden Musiksälen findet in aller Regel Unterricht statt. Die Sportanlagen stehen nur im Rahmen des Unterrichts und einer von der Schulleitung genehmigten schulischen Veranstaltung zur Verfügung. Das Schulgelände verlassen dürfen nur Schüler/-innen der Q11 und Q 12 während der Freistunden. Während der Mittagspause und in Freistunden, die an die Mittagspause grenzen, dürfen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen, es sei denn, die Eltern widersprechen dieser Regelung schriftlich.
  16. Tafeldienst/Whiteboarddienst: Die Klassenleiterinnen und Klassenleiter ernennen zwei Schüler (Eintrag im Klassenbuch), die für saubere Tafeln/Whiteboards sorgen.
  17. Bitte Abfälle getrennt in die Behälter werfen: Papier und Pappe / Restmüll. Die Papierbehälter werden bitte bei Bedarf geleert.
  18. Stellt nach Unterrichtsschluss die Stühle auf die Tische und sorgt für Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer. Nehmt alles Unterrichtsmaterial mit, das für das Lernen zuhause erforderlich ist, verstaut die übrigen Materialien ggf. in euren Schubladen. Fenster und Türen werden geschlossen. Verlasst bitte rasch und in Ruhe das Schulgebäude, damit Klassen, die noch Unterricht haben, nicht gestört werden.
  19. Fundsachen werden in die Fundsachenkiste im Erdgeschoss gelegt und dort selbständig abgeholt.
  20. Erkrankung: Kann ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Unterricht nicht teilnehmen, so werden die Eltern gebeten, das Fernbleiben ihrer Kinder vor Unterrichtsbeginn zuverlässig der Schule mitzuteilen. Dies gilt sowohl für den Vormittags- als auch für den Nachmittagsunterricht und erfolgt in der Regel über das Elternportal und gilt als schriftliche Krankheitsanzeige. Alternativ ist die Krankmeldung über Klassenkameradinnen und -kameraden, die die schriftliche Krankheitsanzeige vor Unterrichtsbeginn des ersten Fehltages im Sekretariat abgeben, oder (fern-)mündlich über Anrufbeantworter (089 / 89025039), per Fax (089 / 89025090) oder per Telefon (089 / 8902500). Bei (fern-)mündlicher Meldung ist eine schriftliche Krankheitsanzeige bis zum zweiten Tag nach der ersten Krankmeldung nötig
  21. Die Klassenleitung beauftragt zwei Schülerinnen bzw. Schüler mit der Führung des Klassenbuchs. Es werden alle Schülerinnen und Schüler eingetragen, die nach Beginn des Unterrichts noch nicht anwesend sind bzw. verspätet Im Klassenbuch befinden sich nähere Hinweise sowie Stundenplan und Sitzordnung. Es wird vor Unterrichtsbeginn aus dem Schrank vor dem Sekretariat geholt und nach dem Unterricht dort wieder abgelegt.
  22. Aushänge im Schulgebäude und Ausstellungen bedürfen der Genehmigung der Schulleiterin bzw. der Klassenleitung oder der Fachlehrkraft (Sichtvermerk mit Datum für Abnahme).
  23. Erste-Hilfe-Schränke befinden sich in und vor dem Sekretariat, in den Fachräumen Naturwissenschaften, Kunsterziehung und in den Sporthallen. Wendet euch in Notfällen an das Sekretariat bzw. die nächste erreichbare Lehrkraft.
  24. Seid im Straßenverkehr vorsichtig, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll. Verhaltet euch im Schulbus so, wie es die Sicherheit des Betriebs und die Rücksicht auf andere gebietet. Anderenfalls werdet ihr von der Beförderung ausgeschlossen.
  25. Meldet Unfälle auf dem Schulweg bzw. in der Schule umgehend im Sekretariat.

Wenn wir alle die Hausordnung beachten, gelingt uns ein konfliktfreies, entspanntes Miteinander!

gez. Dr. Monika Christoph, Schulleiterin

Stand: August 2023 (vorbehaltlich der Zustimmung durch das Schulforum)