Formulare für Krankmeldungen und Beurlaubungsanträge
(Stand: September 2021)
Hier können Sie einen Beurlaubungsantrag downloaden.
Hier können Sie zwei Krankmeldungsformulare downloaden.
Formulare für die Oberstufe (Q11 und Q12)
Hier können Sie zwei Anträge auf Beurlaubung (Q11/12) downloaden.
Hier können Sie zwei Krankheitsbestätigungen (Q11/12) downloaden.
Regelung in der Schulordnung
§ 20 BaySchO:
(1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.[…]
(3) Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. […]
Beurlaubungsantrag
Auch wenn Sie für Krankmeldungen das Elternportal nutzen, müssen Sie im Falle eines Beurlaubungswunsches die oben verlinkten Beurlaubungsformulare ausfüllen und zur Genehmigung im Sekretariat abgeben. Reichen Sie den Antrag auf Beurlaubung frühzeitig beim Direktorat ein. Klären Sie ab, ob an diesem Tag angekündigte Leistungsnachweise stattfinden.
Krankmeldung
Wir bitten Sie – wenn möglich – Ihr Kind über das Elternportal krankzumelden. Dies muss bis spätestens 7:45 Uhr erfolgen. Da eine Meldung über das Elternportal gleichzusetzen ist mit einer schriftlichen Mitteilung, entfällt in diesem Fall das schriftliche Ausfüllen der Krankheitsformulare. Das bedeutet eine Erleichterung für Sie als Eltern, aber auch für uns als Schule (für das Sekretariat, das weniger Anrufe am Morgen entgegen nehmen muss, für die Schüler, die das Klassenbuch führen und für die Lehrer, die das Klassenbuch kontrollieren müssen).
Sollten Sie Ihr Kind (ausnahmsweise) nicht über das Elternportal krankmelden können, benötigen Sie unsere oben verlinkten Vordrucke zur Krankmeldung, denn Sie müssen laut BaySchO eine schriftliche Mitteilung an der Schule abgeben (auch wenn Ihr Kind länger krank ist, muss die Mitteilung innerhalb von zwei Tagen an der Schule sein). Ein nachträgliches Klicken im Elternportal, wenn Sie die Krankheit zunächst über einen anderen Weg bekannt gegeben haben (z.B. per Telefon, Fax oder im Sekretariat abgegebene Krankheitsanzeige), ist für den gleichen Tag nicht mehr möglich.
Für die Klassenbuchführer und die Klassenleiter bilden die Vordrucke eine Erleichterung, denn alle nötigen Informationen sind auf einen Blick erkennbar. Deshalb unsere Bitte: verwenden Sie ausschließlich die folgenden Vordrucke:
Krankheitsanzeige (linke Spalte des Formulars)
Falls Ihr Kind maximal einen Tag krank ist und Sie dies nicht über das Elternportal melden können, genügt es, wenn Sie die Erkrankung der Schule telefonisch mitteilen und Ihrem Kind am darauf folgenden Tag die Krankheitsbestätigung mitgeben. Bei länger andauernder Abwesenheit muss die Krankmeldung spätestens am 2. Krankheitstag via Elternportal oder schriftlich (Fax genügt nicht) der Schule vorliegen. Dafür verwenden Sie dann die linke Spalte des Vordruckes.
Krankheitsbestätigung (rechte Spalte des Formulars)
Da man oft zu Beginn der Erkrankung die Dauer der Abwesenheit nicht abschätzen kann, ist es nötig, bei Wiedererscheinen in der Schule sofort die Krankheitsbestätigung (rechte Spalte des Vordruckes) beim Klassenbuchführer der Klasse abzugeben.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihr Vorgehen bei Abwesenheit Ihres Kindes (Achtung: die neue Regelung mit Krankmeldung über das Elternportal ist hier nicht enthalten).