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Formulare für Krankmeldungen und Beurlaubungsanträge

(Stand: September 2023)

Bitte verwenden Sie – wenn möglich – das Elternportal für Krankmeldungen und Beurlaubungsanträge, das ist für uns und für Sie der einfachste Weg, denn dann brauchen Sie die Formulare von dieser Seite nicht.

Hier können Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für alle Möglichkeiten der Krankmeldung und der Beurlaubungsanträge downloaden.

Formulare für Jgst. 5 – 11:

Hier können Sie einen Beurlaubungsantrag downloaden.

Hier können Sie zwei Krankmeldungsformulare downloaden.

Formulare für die Oberstufe (Q11 und Q12):

Hier können Sie zwei Anträge auf Beurlaubung (Q11/12) downloaden.

Hier können Sie zwei Krankheitsbestätigungen (Q11/12) downloaden.

 

Regelung in der Schulordnung

§ 20 BaySchO:
(1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.[…]
(3) Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. […]

Beurlaubungsantrag

NEU im SJ 2023/24:
Wir bitten Sie – nach Möglichkeit – Anträge auf Beurlaubung für Ihr Kind über das Elternportal einzureichen. Ggfs. vorzulegende Nachweise können im Sekretariat abgegeben werden.
Sollten Sie den Beurlaubungsantrag nicht über das Elternportal einreichen können, bitten wir unsere oben verlinkten Vordrucke zur Beurlaubung zu benutzen und zur Genehmigung im Sekretariat abgeben.
Reichen Sie den Antrag auf Beurlaubung frühzeitig ein. Klären Sie ab, ob an diesem Tag angekündigte Leistungsnachweise stattfinden.

Krankmeldung

Wir bitten Sie, Ihr Kind über das Elternportal krankzumelden. Dies muss bis spätestens 7:45 Uhr erfolgen. Da eine Meldung über das Elternportal gleichzusetzen ist mit einer schriftlichen Mitteilung, entfällt in diesem Fall das schriftliche Ausfüllen der Krankheitsformulare. Das bedeutet eine Erleichterung für Sie als Eltern, aber auch für uns als Schule (für das Sekretariat, das weniger Anrufe am Morgen entgegen nehmen muss, für die Schüler, die das Klassenbuch führen und für die Lehrer, die das Klassenbuch kontrollieren müssen).

Sollten Sie Ihr Kind (ausnahmsweise) nicht über das Elternportal krankmelden können, rufen Sie bitte zunächst in der Schule an. Anschließend müssen Sie, laut BaySchO, eine schriftliche Mitteilung an der Schule abgeben (auch wenn Ihr Kind länger krank ist, muss die Mitteilung innerhalb von zwei Tagen an der Schule sein), dazu benötigen Sie unsere oben verlinkten Vordrucke zur Krankmeldung. NEU: Anstatt den Vordruck auszufüllen, können Sie den zunächst telefonisch gemeldeten Krankheitstag durch nachträgliches Klicken über das Elternportal bestätigen (da eine Meldung über das Elternportal gleichzusetzen ist mit einer schriftlichen Mitteilung).

Wenn Sie sich dennoch für eine schriftliche Entschuldigung entscheiden: verwenden Sie ausschließlich die folgenden Vordrucke, denn alle nötigen Informationen sind auf einen Blick erkennbar:

Krankheitsanzeige (linke Spalte des Formulars)

Falls Ihr Kind maximal einen Tag krank ist und Sie dies nicht über das Elternportal melden können, genügt es, wenn Sie die Erkrankung der Schule telefonisch mitteilen und Ihrem Kind am darauf folgenden Tag die Krankheitsbestätigung mitgeben. Bei länger andauernder Abwesenheit muss die Krankmeldung spätestens am 2. Krankheitstag via Elternportal oder schriftlich (Fax genügt nicht) der Schule vorliegen. Dafür verwenden Sie dann die linke Spalte des Vordruckes.

Krankheitsbestätigung (rechte Spalte des Formulars)

Da man oft zu Beginn der Erkrankung die Dauer der Abwesenheit nicht abschätzen kann, ist es nötig, bei Wiedererscheinen in der Schule sofort die Krankheitsbestätigung (rechte Spalte des Vordruckes) beim Klassenbuchführer der Klasse abzugeben.