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Lernmittelbücherei

Bücherlisten

Eine Zusammenstellung der nach Jahrgangsstufen sortierten Schulbücher, die die Schüler von der Schule erhalten, sowie der weiteren Lernmittel (z.B. Arbeitshefte), die Sie selbst beschaffen müssen, gibt es hinter folgendem Link:

Bücherausleihe

Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern kann in Bayern jeder Schüler fast alle im Unterricht genutzten Lehrwerke in der Schule kostenlos ausleihen. Da Schulbücher, wie den Bücherlisten zu entnehmen ist, sehr teuer sind, sollte ein pfleglicher Umgang mit den Büchern selbstverständlich sein. Daher müssen vom Ausleiher folgende Regeln beachtet werden:

  • Nach Erhalt werden in den Ausleihstempel das Schuljahr, der Vor- und Nachname des/der Schülers/in und die Klasse/Kursnummer mit Füller/Kugelschreiber lesbar eingetragen. Bleistifteinträge im Ausleihstempel sind unzulässig.
  • Die ausgeliehenen Bücher werden mit Buchfolie oder einem gekauften Folienumschlag eingebunden. Geschenkfolie, Zeitungspapier oder selbstklebende Folie sind keine geeigneten Materialien zum Einbinden!
  • In die Bücher dürfen keine handschriftlichen Einträge (auch nicht mit Bleistift) oder Markierungen gemacht werden.

Alle Bücher werden bei der Ausleihe über einen Barcodescanner erfasst und in einer Liste ausgedruckt.

Bücherrückgabe

Unsere Schulbücher sind Eigentum des Landratsamts Fürstenfeldbruck und müssen einige Jahre durchhalten. Zum Ende eines Schuljahres sind die durch die Schule an die Schülerin/den Schüler zur Nutzung ausgegeben Schulbücher zurückzugeben. Andernfalls ist die Schule berechtigt, für ein beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Buch, eine Pauschale für Beschädigung oder Verlust zu berechnen, es sei denn die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler sind nachweislich für Beschädigung oder Verlust nicht verantwortlich. Den Erziehungsberechtigten oder den Schülerinnen und Schülern ist der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Unser Büchereiteam überprüft daher jedes Buch bei der Rückgabe und schätzt den „neuen“ Schaden ein. Bei kleineren Schäden wird auf Bitte des Landratsamts ein kleiner Schadensersatz-Betrag fällig. Dieser orientiert sich am Alter des Buchs und wird schriftlich kommuniziert. Bei großen Schäden und Verlustfällen wird ein höherer Schadensersatz fällig, da das Buch von uns dann neuwertig ersetzt werden muss.​

 

Verantwortlich für die Lernmittelbücherei

David Schultheiß